Rahmenbedingungen
Erstgespräch
Das Erstgespräch dient unserem beiderseitigen Kennenlernen. Ihr Anliegen, Ihre Wünsche und Ziele werden dabei besprochen. Wir versuchen gemeinsam erste therapierelevante Themenfelder zu finden und klären die Rahmenbedingungen für Psychotherapie. Sie können sich einen Eindruck von mir und meiner Arbeitsweise verschaffen und überlegen, ob Sie sich eine weitere Zusammenarbeit vorstellen können. Im Erstgespräch arbeiten wir bereits miteinander, weswegen es wie eine Einzeltherapie mit 70 Euro verrechnet wird.
Absageregelung
Einen vereinbarten Termin reserviere ich exklusiv für Sie. Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie ihn bitte spätestens 24 Stunden vorher per Telefon (Anruf, Mailbox, SMS) oder E-Mail ab. Bei kurzfristigerem oder fehlendem Absagen wird die Höhe des vereinbarten Honorars verrechnet, da diese Einheit so kurzfristig nicht mehr anderweitig vergeben werden kann. Danke für Ihr Verständnis.
Dauer und Frequenz
Die empfohlene Behandlungsfrequenz einer Einzeltherapie liegt, besonders zu Beginn, bei einmal wöchentlich, wobei je nach Bedarf auch längere oder kürzere Intervalle vereinbart werden können. Die Dauer einer Psychotherapie ist individuell und hängt von Ihren Bedürfnissen und Zielen, ihrer Lebenssituation und dem Prozess ab. Geben Sie sich Zeit, um therapeutische Erfolge sehen zu können.
Verschwiegenheitspflicht
Als Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision unterliege ich der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht nach §15 Psychotherapiegesetz. Alles, was Sie mir im Zuge der Therapie anvertrauen, wird während und nach Abschluss unserer Zusammenarbeit strikt geheim gehalten. Die Verschwiegenheitspflicht gilt auch gegenüber den Erziehungsberechtigten (es erfolgt gegebenenfalls nur eine Auskunft hinsichtlich Art und Umfang der Therapie sowie Entgelt). Sie dient dem Schutz unserer Vertrauensbeziehung, die für das Gelingen der Therapie unabdingbar ist und wird nur bei Gefahr für Leib und Leben außer Kraft gesetzt.
Honorar und Kostenzuschuss
Das Honorar für das Erstgespräch sowie folgende Sitzungen á 50 Minuten beträgt € 70. Sozialtarife sind je nach Verfügbarkeit möglich. Ein Kostenzuschuss durch die Krankenkasse wird bei Psychotherapeut:innen in Ausbildung unter Supervision bei KFG, KFL und LKUF gewährt, bei der ÖGK, SVS und BVAEB jedoch nicht. Über das bezahlte Honorar erhalten Sie jeweils eine Rechnung. Die Kosten können im Rahmen des Lohnsteuerausgleichs als außergewöhnliche Belastung (Krankheitskosten) angeführt werden.
Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision
Als Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision befinde ich mich in der letzten Phase der Psychotherapieausbildung und bin zur selbstständigen Tätigkeit in freier Praxis berechtigt. Dabei bin ich verpflichtet Prozesse sowie meine Arbeitsweise regelmäßig mit Supervisor:innen zu reflektieren. Das bedeutet für unsere therapeutische Zusammenarbeit ein hohes Maß an Qualität.